Judith Bernstein vs. Stadt Frankfurt - Einschränkung der Meinungsfreiheit und Antisemitismusvorwurf nicht rechtmäßig!

Am 04.05.2023 fand der Prozess Judith Bernstein vs. Stadt Frankfurt am Frankfurter Verwaltungsgericht statt. Das Gericht hat zugunsten von Judith Bernstein geurteilt - hier der Text der entsprechenden Pressemitteilung:

Pressemitteilung vom 05.05.2023 Judith Bernstein gegen die Stadt Frankfurt vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main: Stadt Frankfurt verletzt das Recht auf Meinungsfreiheit - Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker darf jüdische BDS-Aktivistin nicht als antisemitisch beleidigen Die Klage der jüdischen Aktivistin Judith Bernstein gegen die Stadt Frankfurt am Main wegen der Diffamierung als antisemitisch hat Erfolg. Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. urteilte am 04.05.2023, dass die Pressemitteilung vom 10.11.2019 des Ex-Bürgermeisters Uwe Becker rechtswidrig war (Az. 7 K 851/20.F). Zur Begründung erklärte das VG Frankfurt, dass die Pressemitteilung das Sachlichkeitsgebot verletze und Judith Bernstein unzulässigerweise mit dem Vorwurf des Antisemitismus diskreditiere. Ein sachlicher Diskurs sei nicht mehr möglich, wenn Judith Bernstein und die von ihr unterstützte BDS-Kampagne als antisemitisch dargestellt und ein Veranstaltungsverbot gefordert werde. Judith Bernstein: „Das Urteil belegt, dass Uwe Becker aus seinem Amt heraus eine Zensur des öffentlichen Diskurses bezüglich der politischen Situation in Israel vorgenommen hat, indem er mich wegen BDS als antisemitisch beleidigt hat. Das ist ganz besonders bitter, weil meine Großeltern und weitere Verwandte meiner Mutter und meines Vaters in Auschwitz ermordet wurden. Ich als aus Israel stammende Jüdin verwehre mich jedoch vehement gegen den Missbrauch des Judentums für die Zwecke von Herrn Becker. Mein Einsatz für die Wahrung der palästinensischen Menschenrechte, auch mit den Mitteln von BDS, dürfen nicht mehr als antisemitisch diffamiert werden. Herr Becker ist als Antisemitismusbeauftragter des Landes Hessen nicht mehr haltbar.“ Judith Bernstein geht zudem vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen den Anti-BDSBundestagsbeschluss vor (www.bt3p.org). Ahmed Abed, Rechtsanwalt von Judith Bernstein: „Das Urteil belegt die Rechtswidrigkeit des Antisemitismusvorwurfs gegen BDS-Anhänger. In der jetzigen Woche der Meinungsfreiheit der Stadt Frankfurt ist das Urteil gegen die Stadt Frankfurt ein besonders wichtiges Zeichen für die Meinungsfreiheit. Die Stadt Frankfurt muss jetzt die Meinungsfreiheit für Menschenrechtsaktivistinnen wie Judith Bernstein wahren und darf sie nicht mehr ausgrenzen. Dieses Urteil wird Frau Judith Bernstein im Verfahren gegen den Anti-BDS-Beschluss des Bundestages sehr unterstützen.“ Als Bürgermeister der Stadt Frankfurt am Main bezeichnete Uwe Becker in einer Pressemitteilung vom 11.10.2019 Frau Judith Bernstein und die IPPNW, attac, Club Voltaire und Palästina Forum Nahost Frankfurt als antisemitisch und stellte sie in Verbindung mit dem antisemitischen Mörder von Halle. Zusätzlich drohte er allen, jegliche öffentliche Finanzierung zu entziehen, sollte ihr und der BDS-Kampagne ein Raum für die Veranstaltung ,,Meinungsfreiheit statt Zensur, Offene Diskussion zu Aberkennung der Gemeinnützigkeit und Raumverweigerungen - Möglichkeiten der Gegenwehr?" gegeben werden. Die Titania sagte daraufhin den Termin ab, wogegen sich die Veranstalter erfolgreich gerichtlich wehrten. Für Rückfragen: mail@judith-bernstein.deMünchen, den 05.05.2023