Wir reichen Popularklage gegen die Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung ein!

Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof

Für Meinungsfreiheit und demokratische Grundrechte

Worum geht es?
Der Bayerische Landtag hat am 23. Dezember 2025 Artikel 21 Abs. 1a der Gemeindeordnung geändert.
Danach kann die Nutzung öffentlicher Einrichtungen untersagt werden, wenn bei einer Veranstaltung
• nationalsozialistische Inhalte oder
• „antisemitische Inhalte“
zu erwarten sind.
Die neue Regelung ermöglicht es Kommunen, Veranstaltungen bereits aufgrund einer Prognose über mögliche Äußerungen auszuschließen.

Warum wird geklagt?
Die geplante Popularklage richtet sich nicht gegen den Kampf gegen Antisemitismus.
Die Kläger*innen wenden sich vielmehr gegen eine aus ihrer Sicht verfassungswidrige Einschränkung grundlegender Freiheitsrechte.

Kritisiert wird insbesondere:
• die unklare und nicht gesetzlich definierte Formulierung „antisemitische Inhalte“
• die Gefahr politischer Vorzensur
• mögliche Einschränkungen von Diskussionen über den Nahostkonflikt
• die Einschränkung öffentlicher Debatten in kommunalen Räumen

Nach Auffassung der Kläger*innen verstößt die Regelung gegen mehrere Grundrechte der Bayerischen Verfassung, darunter:
• Meinungsfreiheit (Art. 110 BV)
• Versammlungsfreiheit (Art. 111 BV)
• allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 108 BV)
• Gleichheitsgrundsatz (Art. 118 BV)
• Rechtsstaatsprinzip

Wenn Sie mehr über die Popularklage erfahren möchten, schicken Sie bitte eine Email an: popularklage@gmail.com

Wenn Sie die Popularklage unterstützen möchten, können Sie eine Spende mit dem Vermerk „Popularklage“ auf folgendes Konto überweisen:
Salam Shalom Arbeitskreis Palästina Israel e.V.
IBAN: DE84 7015 0000 1001 2613 69 (Stadtsparkasse München)

Vielen Dank!

Initiative zur Verteidigung der Meinungsfreiheit (vertreten durch RA Hildebrecht Braun, München)